Neue Regeln für die Ab- und Anmeldung von Stromverträgen bei Umzug

Ab dem 6. Juni 2025: Umzüge rechtzeitig beim Energieversorger melden

Ab dem 6. Juni 2025 gelten neue gesetzliche Vorgaben für die Ab- und Anmeldung von Stromverträgen bei Umzügen. Die Bundesnetzagentur hat neue technische Standards eingeführt, die für Energieversorger und Netzbetreiber verbindlich sind. Wichtigste Änderung: Der Wechsel des Stromversorgers muss technisch innerhalb eines Werktages – also innerhalb von 24 Stunden – erfolgen. Man spricht daher vom sogenannten „24-Stunden-Lieferantenwechsel“.

Was bedeutet das für unsere Mieter?

  • Der neue Prozess betrifft ausschließlich den technischen Ablauf, nicht die vertraglichen Kündigungsfristen. Diese bleiben weiterhin gültig.
  • Rückwirkende Ab- oder Anmeldungen beim Netzbetreiber sind nicht mehr möglich.
  • Der gemeldete Aus- bzw. Einzugstag gilt verbindlich als Vertragsende bzw. Vertragsbeginn.

Das müssen Sie beachten:

  • Der bestehende Stromvertrag muss rechtzeitig gekündigt werden – spätestens zum Auszug.
  • Der neue Mieter muss zum Einzug einen neuen Vertrag abschließen, damit eine lückenlose Stromversorgung gewährleistet ist.
  • Bei Ein- und Auszug wird der jeweilige Zählerstand in unserem Übergabeprotokoll schriftlich festgehalten.

Unser Tipp:

Weitere wichtige Informationen und Checklisten sind im beigefügten Flyer zusammengefasst – für eine reibungslose Ummeldung ohne Überraschungen.

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