Wohngeldreform – Das ändert sich ab 1. Januar 2023

Am 1. Januar 2023 tritt das neue Wohngeld-Plus-Gesetz in Kraft. Danach werden deutlich mehr Menschen als bisher Anspruch auf Wohngeld haben. Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V. hat zusammen mit dem Deutschen Städtetag ein Informationsblatt mit einigen wichtigen Informationen zur Wohngeldreform erstellt. Unter anderem finden Sie dort auch den Link zum vorläufigen Wohngeldrechner des des Bundesbauministeriums.

Unser Tipp: Machen Sie den Online-Check und prüfen Sie, ob ein Anspruch auf Wohngeld besteht!


Als Mieter der VEBOWAG beantragen Sie das Wohngeld bei der Wohngeldstelle der Bundesstadt Bonn. Auf der Webseite der Stadt Bonn finden Sie weitere wichtige Informationen und erhalten auch entsprechende Antragsformulare: https://www.bonn.de/themen-entdecken/soziales-gesellschaft/wohngeld-plus-ab-januar-2023.php