Gesetzliche Änderungen bei Überweisungen

Empfängerüberprüfung ab Oktober 2025

Ab dem 9. Oktober 2025 müssen alle Banken bei SEPA-Überweisungen prüfen, ob der angegebene Name des Empfängers zur IBAN passt. Diese neue EU-Regelung soll helfen, Fehlüberweisungen und Betrugsfälle zu vermeiden.

Wenn der Name und die IBAN nicht übereinstimmen, erhalten Sie von Ihrer Bank eine Hinweis- oder Warnmeldung. In manchen Fällen kann die Überweisung auch abgelehnt werden.

Das ist wichtig für Sie:

Damit Ihre Überweisung an uns reibungslos und ohne Verzögerung ausgeführt werden, geben Sie bitte immer den bei der Empfängerbank hinterlegten Namen genau an.

Unser korrekter Empfängername lautet:

Vereinigte Bonner Wohnungsbau AG
(alternativ: VEBOWAG)

Bitte verwenden Sie einen dieser beiden Empfängernamen, damit Ihre Überweisung sicher und korrekt zugeordnet werden kann.